Wann ist ein PRCD-S vorgeschrieben?

Auf Bau- und Montagestellen sollen elektrische Geräte grundsätzlich aus einem besonderen Speisepunkt versorgt werden, in der Regel einem Baustromverteiler mit Fehlerstrom-Schutzschaltern. Oft gibt es den aber nicht, etwa bei kleineren Arbeiten in bestehenden Gebäuden.

Für diesen Fall gilt nach der DGUV Information 203-006: Steckdosen in vorhandenen Installationen, deren Zustand nicht bekannt ist, dürfen auf Baustellen nur über einen PRCD-S genutzt werden. Der Grund ist, dass niemand prüfen kann, ob dort ein Fehlerstrom-Schutzschalter vorhanden ist und ob der Schutzleiter richtig angeschlossen ist. Der PRCD-S stellt diesen Schutz am Gerät selbst her.

Die Berufsgenossenschaft nennt dafür Anforderungen an das Gerät: allpolig schaltend, mit Schutzleiterüberwachung, Erkennung von Fremdspannung auf dem Schutzleiter und Unterspannungsauslösung, dazu ein robustes Gehäuse für den Baustelleneinsatz.

Wird aus einem geprüften Baustromverteiler gespeist, übernimmt dieser den Schutz. Ein PRCD-S schadet dort nicht, ist aber nicht vorgeschrieben. Massgeblich sind die jeweils gültigen Vorgaben der Berufsgenossenschaft und die Gefährdungsbeurteilung im Betrieb. Personenschutzschalter stehen in der Kategorie Kopp Personenschutzschalter.

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